Spätestens seit dem Wiedererwägungsgesuch, mit welchem der Beschwerdeführer den Entscheid der KESB hinsichtlich der fürsorgerischen Unterbringung einreichte und auf welchen sich der Veterinärdienst als Beweismittel stützen durfte, stand fest, dass der Beschwerdeführer an einer bipolaren Störung leidet und die Medikamenten-Compliance ein Problem darstellt. Gemäss der zuständigen Psychologin würden als Folge der fehlenden Medikamenteneinnahme eine Mangelernährung und eine ungenügende Flüssigkeitsaufnahme befürchtet, wie es im Jahr 2023 bereits vorgekommen sei.