Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Hundes "A._____". Die Beschlagnahmung des Hundes "A._____" unter Entzug des Eigentums stellt einen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Der Beschwerdeführer gibt an, eine enge emotionale Bindung zu seinem Hund "A._____" zu haben, was glaubhaft erscheint. Im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist daher davon auszugehen, dass mit der Beschlagnahmung auch der Schutzbereich der persönlichen Freiheit durch die angeordnete Massnahme berührt ist. Im Nachfolgenden gilt es zu prüfen, ob die Einschränkung der Grundrechte den Anforderungen von Art. 36 BV genügt. 2.4.3 Einschränkung von Grundrechten 2.4.3.1 Gesetzliche Grundlage