Das Eigentum ist gewährleistet (Art. 26 BV). Als Bestandesgarantie schützt die Eigentumsgarantie vor staatlichen Beschränkungen der aus dem Eigentum fliessenden Rechte und Befugnisse. Sie schützt den Vermögensbestand und die Vermögensrechte des Einzelnen (REGINA KIENER/WALTER KÄLIN/JUDITH WYTTENBACH, Grundrechte, 3. Aufl., Bern 2018, § 30 N 17).