Der Veterinärdienst teilte in seiner Duplik mit, dass es beim Beschwerdeführer in den letzten Monaten erneut zu Polizeieinsätzen gekommen sei. Diese Einsätze würden verdeutlichen, dass der Beschwerdeführer nicht mehr in der Lage sei, für sich selber zu sorgen und seinen Alltag eigenständig zu bestreiten, geschweige denn für einen Hund zu sorgen und diesen täglich entsprechend seinem Bedürfnis auszuführen und zu beschäftigen. Da keine weiteren Unterlagen betreffend den aktuellen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers vorliegen würden und es neue Hinweise darauf gebe, dass es ihm gesundheitlich schlechter gehe, erübrige sich eine Prüfung von milderen Massnahmen.