Da der Beschwerdeführer alleine lebe und die Betreuung durch die Spitex nicht mehr akzeptieren wolle, gebe es keine Drittperson, welche regelmässig Einblick in die Hundehaltung des Beschwerdeführers habe und für eine gewisse Kontrolle sorgen würde. Es lägen zudem keine Angaben zum aktuellen physischen Zustand des Beschwerdeführers vor. Im Sommer 2023 sei er gemäss Polizeibericht im Rollstuhl bzw. an Krücken unterwegs gewesen, womit unklar sei, ob er in der Lage sei, seinen Hund entsprechend seinem Bedürfnis auszuführen. Die beim Eintritt ins Tierheim festgestellten zu langen Krallen würden daran zweifeln lassen.