Der Veterinärdienst erwog in seiner Verfügung vom 23. Oktober 2023, dass der Beschwerdeführer zweimal innert kürzester Zeit in die PDAG eingeliefert worden sei. Aktuell sei unklar, wann er diese wieder verlassen könne. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustands müsse davon ausgegangen werden, dass er nicht mehr in der Lage sei, seinen Hundehalterpflichten nachzukommen und die tierschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die am tt.mm.jjjj geschilderten Zustände in der Wohnung des Beschwerdeführers würden diesen Verdacht stützen. Die herumliegenden Scherben würden eine Verletzungsgefahr für den Hund darstellen.