Da es zu den Aufgaben von Mitarbeitenden der Kantonspolizei Aargau gehört, über Feststellungen zu berichten und diese an andere Stellen weiterzuleiten, damit weitere Massnahmen ergriffen werden können, ist nicht ersichtlich, weshalb den Informationen im E-Mail- Verkehr kein Glauben geschenkt werden können sollte. Im Übrigen wurde auch bei weiteren beim Beschwerdeführer durchgeführten Polizeieinsätzen Anfang des Jahres 2024 festgestellt, dass sich die Wohnung in einem chaotischen, schmutzigen, überstellten, gar eventuell gesundheitsgefährdenden Zustand befindet.