6 von 14 darstellen, wie sie für einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie erforderlich seien. Die Verfügung sei gestützt auf Vermutungen zu seinem Gesundheitszustand und damit zusammenhängend seiner Fähigkeit, einen Hund zu halten, erlassen worden. Der Veterinärdienst habe den Sachverhalt nicht richtig und vollständig ermittelt, da keine Zeugen befragt und auch kein sachverständiges Gutachten eingeholt worden sei.