Er sei nie persönlich angehört worden und die Behörden hätten nie selber Beweise erhoben oder einen Augenschein in seiner Wohnung bezüglich seiner Art der Hundehaltung durchgeführt. Der angefochtene Entscheid erfolge gestützt auf zu Beweismittel erhobenen Berichten Dritter, d.h. auf Beweismitteln, welche ohne Mitwirkung oder Möglichkeit seiner Teilnahme oder derjenigen seines Anwalts erhoben worden seien. 2.2.2 Grundlagen zum Grundsatz des fairen Verfahrens