5 von 14 EMRK anwendbar seien. Er habe Anspruch auf eine unabhängige und unparteiische Beurteilung seines Anspruchs im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens. Er halte am Anspruch auf eine öffentliche Anhörung innerhalb angemessener Frist fest sowie am Recht, gegenüber sämtlichen Personen, die ihn belastende Aussagen gemacht haben, Ergänzungsfragen zu stellen. Er sei nie persönlich angehört worden und die Behörden hätten nie selber Beweise erhoben oder einen Augenschein in seiner Wohnung bezüglich seiner Art der Hundehaltung durchgeführt.