So haben sich Herr B._____ und Frau C._____ am tt.mm.jjjj und am tt.mm.jjjj telefonisch beim Veterinärdienst gemeldet und sich nach dem Verfahren erkundigt. In einer E-Mail vom tt.mm.jjjj an den Veterinärdienst schildert eine Pflegefachperson der PDAG zudem, dass der Beschwerdeführer wissen wollte, wo sein Hund sei und dass für ihn eine Verzichtserklärung nicht in Frage komme. Aus all diesen Umständen muss geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer in der Lage war, die Verfügung vom 29. September 2023 zu verstehen und seine Meinung hierzu auszudrücken. Auch