Der Veterinärdienst entgegnet hierauf, dass der Beschwerdeführer das Schreiben vom 29. September 2023 am 6. Oktober 2023 in Empfang genommen habe. Bereits am tt.mm.jjjj habe sich ein Kollege von ihm nach dem beschlagnahmten Hund erkundigt und mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer