2 von 14 wurde zunächst durch die Regionalpolizei in ein Tierheim in G._____ gebracht und anschliessend durch den Veterinärdienst beschlagnahmt. Die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Mängel in der Haltung des Hundes "A._____" sollen sich am damaligen Wohnort des Beschwerdeführers in D._____ ereignet haben.