Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer das entsprechende Verhalten bis unmittelbar zu seiner Festnahme und zur Durchsuchung seiner Wohnung gezeigt hat. In Verbindung mit den Chats einige Jahre vorher – die wie vorangehend ausgeführt auch ihm zuzuschreiben sind – ergibt sich das Bild 3 von 5 wiederholten oder regelmässigen Konsums sowie Weiterverbreitung von Tierpornographie, verbunden möglicherweise mit weiteren einschlägigen Aktivitäten wie sexuellen Handlungen mit Tieren, insbesondere Hunden, sowie eigener Herstellung tierpornographischer Darstellungen.