Weiter hat er mutmasslich an seinem Wohnort pornographische Darstellungen sexueller Handlungen mit Tieren und Minderjährigen zum eigenen Konsum hergestellt bzw. besessen. Die Anklage ist diesbezüglich allerdings ungenau und beschreibt weder die Handlungen genauer – insbesondere nicht die erwähnte Herstellung – noch deren Zeitraum. Die fraglichen Darstellungen liess er aber bis zum 12. Januar 2023 auf Computern und Mobiltelefonen gespeichert. Die deutlich weiter zurück liegenden Chatverläufe aus dem Jahr 2017 spielen im Strafurteil dagegen keine Rolle.