8 von 9 Entscheid 1. 1.1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 1.2. Der Veterinärdienst wird beauftragt, die Neuplatzierung des Hundes zu überwachen und dem neuen Halter die angemessenen und notwendigen Auflagen zu erteilen, nötigenfalls unter Mitwirkung der zuständigen Behörden anderer Kantone. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.–, der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 100.–, zusammen Fr. 1'100.–, zu bezahlen. 3. Ersatz für Parteikosten wird nicht zugesprochen. Departement Gesundheit und Soziales