Die Beschwerdeführerin hat am 25. Juli 2023 ihre Stellungnahme zum Vorfall vom tt.mm.jjjj erstattet, d.h. ca. einen Monat danach. Darin führte sie aus, es (d.h. die Bisswunde ihrer Besucherin) habe nicht geblutet, das T-Shirt oder die Bluse habe nur ein kleines Löchlein gehabt und habe nicht ersetzt werden müssen. Bei einem richtigen schweren Biss wäre die Bluse zerrissen gewesen und es hätte auch geblutet. Diese Aussage ist durchaus als Herunterspielen des Vorfalls zu verstehen. Es ist davon auszugehen, dass sie zu diesem Zeitpunkt genauere Kenntnis seiner Folgen hatte.