Auf der anderen Seite vermögen diese Aufnahmen den Befund hoher Gefährlichkeit von "E._____" nicht zu entkräften, da die Übungen zwar in der Öffentlichkeit durchgeführt wurden, Beschwerdeführerin und Trainer aber trotzdem eine weitgehende Kontrolle über das Umfeld und das Geschehen ausüben und zudem den Hund eingehend vorbereiten konnten. Die Gefährlichkeit kann sich hingegen, wie der letzte und auslösende Vorfall vom tt.mm.jjjj zeigt, vor allem sehr plötzlich und unerwartet zeigen. Hinzu kommt, dass die Aufnahmezeitpunkte der Videos nicht bekannt sind. Namentlich bei einer Erstellung bereits 2020 wäre ihre Aussagekraft stark eingeschränkt. d)