Damit verstiess sie – mit oder ohne Trainer bzw. weitere Personen – gegen die Auflagen in der Verfügung vom 3. September 2015. Diese wurden nicht nur angeordnet, weil bereits zu diesem Zeitpunkt das Vertrauen in ihre Fähigkeiten als Halterin eines Listenhundes eingeschränkt war, sondern auch, weil der Hund schon nach damaligem Kenntnisstand im öffentlichen Raum allgemein eine Gefahr darstellte.