In diesen Zusammenhang sind aber auch die neu eingereichten Videos mit Hundetrainer A._____ zu stellen. Sie zeigen die Beschwerdeführerin mit ihrem Hund einerseits in und bei ihrem Haus in Mägenwil im Winter, anderseits in der Nähe des Trainers in S._____ im Sommer, wobei die Aufnahmezeitpunkte unklar sind. Vor allem in S._____ sind auch Szenen in belebter Umgebung zu sehen, z.B. vor einem Coop-Supermarkt, in denen sie "E._____" teilweise ganz von der Leine lässt. Damit verstiess sie – mit oder ohne Trainer bzw. weitere Personen – gegen die Auflagen in der Verfügung vom 3. September