5 von 9 Die Beschwerdeführerin erklärte bei der in der Verfügung vom 10. Juli 2020 geschilderten Kontrolle in ihrem Haus gemäss Schilderung des VeD, bei Begegnungen mit unangeleinten anderen Hunden "E._____" von der Leine zu lassen. Inwieweit sie auch eingestand, dem Hund das Halti nicht anzulegen, ist unklar. Als gesichert kann nur erster Sachverhalt gelten, der von ihr bestätigt wurde.