Zutreffend ist auch der Einwand, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ununterbrochen und nicht gegenüber allen Personen zeigen muss, insbesondere, wenn diese mit der Halterin bzw. dem Halter schon lange und gut bekannt oder befreundet sind. Unterstrichen wird die Gefährlichkeit von "E._____" ganz im Gegensatz dazu aber auch durch den Umstand, dass dem Vorfall vom tt.mm.jjjj eine Bekannte der Beschwerdeführerin zum Opfer fiel, die das Haus zusammen mit ihr betrat. Diese Faktoren hätten eine solche Eskalation eigentlich verhindern müssen, auch wenn der Hund vermutlich sein Territorium verteidigen wollte.