Letzter aktenkundiger Vorfall vor dem verfügungsauslösenden war die Meldung von Nachbarn der Beschwerdeführerin, die sich am tt.mm.jjjj beim VeD schriftlich über aggressives, angsteinflössendes Verhalten von "E._____" beschwerten und zudem einen Zwischenfall vom Vortag meldeten, bei dem sich der Hund beim Verlassen des Hauses losgerissen und über das eigene Grundstück hinaus eine Katze gejagt habe. Danach habe sich die Beschwerdeführerin und ihr Mann gegenüber den Anzeigern uneinsichtig betreffend seine Gefährlichkeit gezeigt und sich geweigert, ihm einen Maulkorb anzulegen.