Zudem war am Vorfall nach übereinstimmenden Darstellungen direkt nicht die Beschwerdeführerin, sondern ihr Ehemann beteiligt und sprach der VeD in der Verfügung vom 25. September 2020 ein Führungsverbot mit Bezug auf "E._____" nur für ihn aus, während sie erneut zu regelmässigem 4 von 9 Training verpflichtet wurde. Aufschluss über ihre Fähigkeit zur Führung des Hundes erbringt der Vorfall nicht. ee)