Gemäss einer Meldung vom 26. Juni 2017 habe sich "E._____" am Zaun aggressiv verhalten, wenn jemand den öffentlichen Weg entlang des Grundstücks ging. Da die eingereichten Akten dazu ebenfalls nichts enthalten und der beschriebene Vorgang nicht besonders gravierend ist, erübrigen sich dazu nähere Prüfungen und Ausführungen. dd)