In der Beschwerdeantwort vom 15. September 2023 beantragte der VeD die Abweisung der Beschwerde. Er betonte nochmals die Gefährlichkeit von "E._____" gegenüber Menschen, anderen Hunden und Katzen. Dass verschiedene Bekannte der Beschwerdeführerin dieses Aggressionsverhalten nicht wahrgenommen hätten, sie nicht erstaunlich, da es sich nur gegenüber bestimmten Personen und in bestimmten Situationen zeige. Zu vermuten sei eine stark territoriale Aggression. Dem VeD liegen mindestens gleich viele Meldungen vor, welche die Gefährlichkeit des Hundes bestätigten. Dass die Beschwerdeführerin den Vorfall vom tt.mm.jjjj als unvorhersehbar bezeichne, sei schwer nachvollziehbar.