Ihre Aussage, teilweise die Leinenpflicht nicht einzuhalten, beziehe sich nur auf Notwehrsituationen, wenn sie und ihr Hund durch andere Hunde angegriffen würden. Auch darüber sei der VeD seit 2016 informiert gewesen, habe die Beschwerdeführerin deswegen aber bis 2020 nicht abgemahnt. Ihr sei auch nicht bewusst gewesen, dass ihr weiterhin die Verwendung einer Führhilfe vorgeschrieben sei.