Der VeD deute die mit der Stellungnahme vom 25. Juli 2023 eingereichten Videos völlig falsch. Sie stammten aus dem Jahr 2020 und seien auf Anregung und im Beisein von Hundetrainer A._____ aufgenommen worden. Er habe damit zeigen wollen, dass der Hund trainiert sei und gehorche. Dies könne der Beschwerdeführerin nicht vorgeworfen werden, zumal A._____ bereits 2016 vergleichbare Trainingsvideos eingereicht habe. Dass der VeD ihr dies erst jetzt vorhalte, widerspreche Treu und Glauben.