Zahlreiche qualifizierte Fachpersonen, darunter der Hundetrainer A._____, beurteilten den Hund als nicht aggressiv. Dr. med. vet. D._____ vermute den Grund des kürzlichen Beissvorfalls im Verhalten der gebissenen Person. Dem VeD sei insoweit zuzustimmen, als diese Einschätzungen den Beissvorfall vom tt.mm.jjjj nicht negieren könnten. Dieser sei aber klar nicht vorhersehbar gewesen. Dies ergebe sich bereits daraus, dass der VeD bis dann nie eine Maulkorbpflicht angeordnet habe und auch keine Massnahmen betreffend die Haltung des Hundes auf dem Privatgrund der Beschwerdeführerin, insbesondere mit Bezug auf Drittpersonen.