Neben dieser Rassedisposition sei "E._____" auch aufgrund seines Charakters und übermässigen Aggressionsverhaltens als sehr anspruchsvoller Hund einzustufen. Gemäss Beurteilung verschiedener Fachpersonen habe er fehlende Selbstregulation und wolle Konflikte auf seine Art lösen. Bei der Prüfung zum Hundehalterbrevet habe er einen Maulkorb tragen müssen und sei vom Trainingslager 2015 ausgeschlossen worden. Ob die Beschwerdeführerin ihn an der Leine kontrollieren und halten könne, wenn er mit vollem Körpereinsatz losrenne, sei fraglich, verschiedene Meldungen sprächen dagegen.