Wie die obige Auflistung der Kontrollen mit Beanstandungen zeigt, hatte der VeD mit dem Beschwerdeführer während langer Zeit sehr viel Geduld und beschränkte sich bis fast zuletzt darauf, jeweils die Behebung der festgestellten Mängel zu verlangen. Dies stand im Gegensatz dazu, dass sich meistens sehr passiv verhielt, auf Korrespondenzen und Frist nicht reagierte, damit auch sein rechtliches Gehör nicht wahrnahm und schliesslich während all der Jahre keine Verbesserungen ersichtlich waren. In der Verfügung vom 19. Juni 2020 hat der VeD jedoch festgehalten, dass der Beschwerdeführer nicht gewillt oder in der Lage sei, Tiere nach den rechtlichen Bestimmungen zu halten, und hat eine Tier-