Das Vorbringen, er sei durch die Betriebskontrolle in Q._____ daran gehindert gewesen, rechtzeitig in S._____ nach dem Rechten zu schauen, weist im Übrigen darauf hin, dass der Beschwerdeführer mit der gleichzeitigen Führung zweier Tierhaltungen überfordert ist. Jederzeit können auch andere Störungen und Unterbrechungen der gewohnten und geplanten Abläufe notwendige Sorge für die Tiere am anderen Standort verzögern oder gar verhindern. ee)