Auch wenn der VeD anlässlich der Kontrolle offenbar keine klaren Anzeichen dadurch bewirkter Schädigungen festgestellt hat, trifft es nicht zu, dass es dabei um keinen "leidvollen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung" handeln soll. Die Vorschriften über Höchstbreiten von Spalten in Böden dienen der Prävention von Gefahren, welche die körperliche Integrität und Gesundheit der Tiere bedrohen. Zu breite Spalten schaffen ein Risiko, dass die Tiere mit ihren Klauen hineingeraten und sich weh