nur im Rahmen der Seuchenbekämpfung notwendig, sondern ist auch anderweitig für die Wahrung des Tierwohls wichtig, etwa für die Gewährung weiterer veterinärmedizinischer Leistungen. bb) Die anlässlich der Kontrolle vom 1. Februar 2023 erstellten Filmaufnahmen zeigen erhebliche, eingetrocknete Verschmutzungen von mindestens zwei Tieren vor allem an den Hinterbeinen. cc) Auch die Beanstandung überbreiter Spalten in der angefochtenen Verfügung wird nicht bestritten, sondern anerkannt. Sie wird bestätigt durch ein Foto der Kontrolle vom 1. Februar 2023, die einen Spalt mit einer Breite von ca. 38 mm zeigt.