In den vergangenen Jahren seien auf dem Betrieb des Beschwerdeführers sehr viele Mängel beanstandet worden, keineswegs nur Verstösse gegen administrative Vorschriften, was ohnehin keinen relevanten Rechtsbegriff darstelle. Festgestellt worden seien Verschmutzung von Tieren und Liegebereichen, die Überbelegung von Buchten, ungenügende Belichtung, ungenügende Fürsorge für kranke und verletzte Tiere und mangelnde Klauenpflege. Im Dezember 2020 sei eine Reduktion der Tierzahl verfügt worden, zugleich sei ihm bereits ein Tierhalteverbot angedroht worden. Fristen zur Behebung der am 1. Februar 2023 festgestellten Mängel habe man ihm bereits gesetzt, es bestehe daher kein