2 von 10 Insgesamt betreibe der Beschwerdeführer Landwirtschaft an zwei Standorten, was fachliche und organisatorische Fähigkeiten voraussetze, über die er nicht im nötigen Ausmass verfüge. Zudem betreibe er ein Gartenbauunternehmen, was in der Beschwerdeschrift verschwiegen werde. Er sei auch nicht in der Lage, die Unterstützung vor allem durch seine Familie richtig einzusetzen. Erst sehe er sich veranlasst zu reagieren, lasse die nötigen Einsicht in die Fehler und Mängel aber weiter grösstenteils vermissen.