Die behauptete übermässige Verschmutzung einer Kuh und eines Rindes werde bestritten. Auf der Tiefstreu könnten die Tiere an einem beliebigen Ort liegen. Es sei möglich, dass sie sich durch ihre eigenen Ausscheidungen beschmutzten. Er streue aber zweimal täglich, morgens und abends, neues Stroh ein. Anhaftenden Schmutz hätte er gesehen und entfernt, zudem sei es sehr unwahrscheinlich, dass bei einer Vernachlässigung der Hygiene nur zwei Tiere betroffen gewesen wären. Der Verfügung sei nicht zu entnehmen, dass sich die Tiere am Schmutz gestört oder gar Schmerzen und Qualen gehabt hätten. Es liege somit kein leidvoller Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung vor.