In der Replik liess die Beschwerdeführerin nochmals eingehend betonen, dass ihr Hund sich in einem sehr guten Zustand befunden und nichts auf schlechte Haltung oder gar Misshandlung gedeutet habe. Sie habe bereits mehrere Hunde gehalten, verschiedene Kurse absolviert und aktiv Agility betrieben. Ihr Alter stelle kein Hindernis für die Haltung dar. Mit einem jungen, formbaren Hund zu arbeiten sei zudem oftmals einfacher als mit einem alten, nicht mehr beeinflussbaren. Der VeD habe ihre Fähigkeiten gar nicht richtig abgeklärt, sondern sich auf anonyme Hinweise abgestützt. c)