Dagegen widersprächen Drittpersonen, die ihren Namen bekanntgegeben hätten. Für die Hundehaltung gebe es keine Alterslimite. Sie habe schon mehrere Border Collies gehalten. Der VeD versuche zudem, mit verschiedenen irrelevanten Punkten wie dem angeblich überfüllten Briefkasten oder der behaupteten schwierigen Auffindbarkeit der Wohnung Stimmung gegen die Beschwerdeführerin zu machen. Zu Unrecht werde ihr auch das Verhalten nach dem Treppensturz mit dem dreifachen Hüftbruch vorgehalten, das völlig angemessen gewesen sei. Nichts zu ihren Lasten abgeleitet werden könne auch aus der Zeit, die sie für das Ankleiden und Bereitmachen gebraucht habe, und aus dem langen Urinieren von "D.___