Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, sie sei hundeerfahren und habe sehr wohl eine Hundeschule besuchen wollen, jedoch nach eigener Wahl und eigenen Vorstellungen, ohne Zwang von aussen. In der Schule von Frau H._____ habe sie sich nicht wohl gefühlt, deshalb habe sie den Kurs abgebrochen. Sie habe sich bei Frau I._____ für einen anderen Kurs angemeldet. Bevor sie diesen habe besuchen können, habe der VeD ihr aber "D._____" weggenommen. Dieser habe Fristen angesetzt, ohne die Möglichkeiten der Einhaltung abzuklären. Weiter führt die Beschwerdeführerin aus, sie gehe mit "D._____" mindestens dreimal täglich spazieren.