Die Beschwerdeführerin sei somit in zu wenig guter körperlicher Verfassung, um einen solchen Hundekurs zu besuchen. Weiter sei sie deshalb und auch aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage, einem anspruchs- und temperamentvollen Arbeitshunde die nötige Sozialisierung, Beschäftigung und Bewegung zu bieten. Pflegemängel habe man jedoch nicht festgestellt, weshalb der Beschwerdeführerin die Haltung eines Hundes der FCI-Gruppe 9 (Gesellschafts- und Begleithunde wie Pudel, Englische Gesellschaftsspaniel, Bichons, Chihuahua) erlaubt werde.