Zu prüfen ist weiter, inwieweit die Rechtskraft der früheren Verfügungen des VeD gegenüber der Beschwerdeführerin einer materiellen Beurteilung der angefochtenen Verfügung entgegensteht. e) Mit Verfügung vom 14. November 2022 wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, mit ihrem Hund bis zum Alter von 18 Monaten einen Junghundekurs mit mindestens vier Lektionen pro Monat zu besuchen und ihn mindestens einmal täglich während mindestens 60 Minuten durch eine geeignete Drittperson ausführen lassen. Zudem musste sie dem VeD die Anmeldebestätigung, eine Bestätigung der Kursleitung über das Erreichen der Lernziele und eine Bestätigung der Drittperson einreichen.