AlkG, wonach sich die Höhe der Abgabe nach Art und Bedeutung des Geschäftsbetriebs bemisst. Von einem solchen kann nur dort die Rede sein, wo die Verkaufstätigkeit stattfindet, d.h. wo Bestellungen entgegengenommen, Lieferungen ausgelöst, Rechnungen gestellt, das Inkasso betrieben wird etc. Reine Hilfstätigkeiten und Funktionen insbesondere der Logistik, wie sie im Lager U._____ zur Hauptsache ausgeführt werden, stellen für sich keine Geschäftstätigkeit im Sinn des Gesetzes dar.