Daraus erhellt, dass nicht jegliche Lager und Depots per se bewilligungspflichtige Abgabestellen sind, sondern nur solche, die zwar keine eigentlichen Ladenlokale darstellen, wo aber trotzdem Spirituosen an Endabnehmer verkauft, abgegeben oder ausgeliefert werden und oft auch gleich der Kaufpreis einkassiert wird. Massgebend für die Abgrenzung ist also die Möglichkeit für die Kundschaft, sich selbst an den entsprechenden Ort zu begeben und sich dort direkt mit Spirituosen einzudecken.