Vorliegend ist weiter zu berücksichtigen, dass es sich bei der Festlegung der Spirituosenabgabe um einen Vorgang der Massenverwaltung handelt, bei dem innert kurzer Zeit die Abgaben von mehreren Tausend Betrieben neu festgelegt werden müssen. Daher ist es hinzunehmen, dass viele Verfügungen erlassen werden, ohne dass die zugrundeliegenden Selbstdeklarationen davor zumindest auf Plausibilität überprüft wurden. Für die Abgabepflichtigen wird das in der Regel auch ersichtlich sein.