Zwar geht dies aus dem Wortlaut der Ersteren nicht klar hervor, jedoch gingen beide Parteien bei deren Erlass bzw. Empfang aufgrund des üblichen Ablaufs davon aus, dass damit die Spirituosenabgabe für die Jahre 2022 bis 2025 definitiv festgelegt werde. Die angefochtene Verfügung enthält zwar kein eigentliches Dispositiv, in welchem unter anderem die vorangehende hätte aufgehoben werden können, jedoch wird im Betreff ausgeführt: "…ersetzt Verfügung vom 20.10. 2021". Der Ersatz einer formell rechtskräftigen Verfügung durch eine spätere ist aber gerade typisches Merkmal eines Widerrufs.