Die übrigen Voraussetzungen nach § 43 VRPG sind erfüllt. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. a) Im ersten Instruktionsschreiben vom 15. März 2022 lud der RD DGS das AVS ein zu prüfen, ob sie der Beschwerdeführerin vor Erlass der angefochtenen Verfügung das rechtliche Gehör gewährt habe. b)