_ habe bis dahin noch keine andere Lösung und habe sich deshalb am 19. Dezember 2017 bei der Abteilung Soziale Dienste gemeldet. Seit dem 9. Januar 2018 habe er ein Zimmer im Restaurant N._____ in S._____. Der Mietzins betrage Fr. 550.00. Aufgrund des Zeitpunkts, in welchem das Gesuch um materielle Hilfe eingereicht wurde und der Ausführungen im Protokoll des Gemeinderats vom 22. Januar 2018 musste den Sozialen Diensten der Gemeinde Q._____ am 20. Dezember 2017 (Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um materielle Hilfe) die bevorstehende bzw. sich abzeichnende Obdachlosigkeit von F._____ bekannt gewesen sein.