Bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um materielle Hilfe am 20. Dezember 2017 stand fest, dass F._____ seine damalige Wohnung am 22. Dezember 2017 wegen Kündigung infolge Zahlungsausständen verlassen muss. Im Protokollauszug des Gemeinderates Q._____ vom 22. Januar 2018 wurde zur Wohnsituation von F._____ festgehalten, dass er bis zum 22. Dezember 2017 bei einem Kollegen am X-Strasse 5 in Q._____ gewohnt habe und er die Wohnung habe verlassen müssen, da der Kollege die Miete nicht bezahlt habe. Herr F._____ habe bis dahin noch keine andere Lösung und habe sich deshalb am 19. Dezember 2017 bei der Abteilung Soziale Dienste gemeldet.