__ seinen Unterstützungswohnsitz weiterhin in Q._____ hat. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass bei einem von vornherein bloss vorübergehenden Aufenthalt ein Wohnsitz begründet werden kann, wenn der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer angelegt ist und der Lebensmittelpunkt dorthin verlegt wird. Als Mindestdauer wird ein Jahr postuliert (s. BSK ZGB, a.a.O., Art. 23 N 7). Die Zeitdauer von einem Jahr ist damit entscheidend für die Bejahung der Absicht dauernden Verbleibens. Analog ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass F._____ ein Jahr nach seinem Umzug ins Hotel A.__